Berufspraxis

Raus aus der Sonne

(dpa/tmn) Wer draußen in der Sonne arbeitet, muss sich vor allem im Hochsommer vor gefährlicher UV-Strahlung schützen. Wichtig ist das vor allem in der Zeit zwischen 11 und 15 Uhr, warnt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin: In diesen Zeitraum fällt den Angaben nach etwa die Hälfte der gefährlichen Strahlung eines Tages. In dieser Zeit sollten Betroffene daher möglichst im Schatten oder zum Beispiel unter einem Zeltdach arbeiten und auch ihre Pause nicht in der Sonne verbringen. Weitere Schutzmaßnahmen sind passende Kleidung, Sonnencreme ab Lichtschutzfaktor 30 und eine gute Kopfbedeckung.

Unterschätzte Fähigkeiten

(dpa/tmn) Frauen sind in der Bewertung ihrer beruflichen Fähigkeiten oft zu selbstkritisch. Das hat die Internationale Hochschule Bad Honnef/Bonn in einer Studie mit 1000 Arbeitnehmern herausgefunden. Frauen schätzen sich demnach vor allem bei Kompetenzen wie Gesprächsführung, Verhandlungsgeschick oder Präsentationstechnik oft zu schlecht ein. Auch Männer üben oft überzogene Selbstkritik, allerdings in deutlich geringerem Ausmaß als ihre Kolleginnen. In manchen Fähigkeiten wie Einfühlungsvermögen neigen Männer sogar zur Selbstüberschätzung. Von ihrem Umfeld werden dagegen sowohl Frauen als auch Männer meistens zu positiv bewertet.

Arbeitsort schriftlich festhalten

(dpa/tmn) Der Arbeitsort sollte im Arbeitsvertrag ausdrücklich genannt sein.Wichtig ist das vor allem bei Unternehmen mit mehreren Standorten, erklärt die Personalberatung Robert Half. Denn ohne eine solche Festlegung kann der Arbeitgeber von seinen Angestellten verlangen, an einen anderen Standort zu wechseln. Gleiches gilt bei Dienstreisen: Die grundlegende Bereitschaft dazu und das ungefähre zeitliche Ausmaß gehören ebenfalls in den Arbeitsvertrag.


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