Ausnahmeregeln: Das muss man zum elternunabhängigen Bafög wissen

Studierende können auch unabhängig vom Einkommen der Eltern Bafög bekommen. Dafür müssen aber bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Wer hat Anspruch?

Wer nach Ausbildung und einigen Jahren im Berufsleben studiert, kann Anspruch auf Bafög haben – unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bild: Felix Kästle/dpa

Von Sabine Meuter, dpa

Berlin. Miete, Fahrtkosten, technische Ausstattung: Ein Studium ist teuer. Wer nicht auf die finanzielle Unterstützung der Eltern setzen kann, hat unter Umständen Anspruch auf Bafög. Das Einkommen der Eltern spielt dafür üblicherweise eine Rolle. Aber es gibt Ausnahmen. Die wichtigsten Fragen und Antworten zur elternunabhängigen Förderung:

■ Elternunabhängiges Bafög – was genau ist das eigentlich?

Ob und in welcher Höhe Studierende eine monatliche finanzielle Unterstützung vom Staat bekommen, hängt in der Regel nicht zuletzt vom Einkommen der Eltern ab. Oder bei verheirateten oder verpartnerten Studierenden vom Einkommen der Ehegatten oder Lebenspartner. Eltern beziehungsweise Ehegatten oder Lebenspartner sind den Studierenden nämlich per Gesetz zur Zahlung von Unterhalt verpflichtet. Deshalb überprüft das Bafög-Amt die Höhe des Einkommens dieser Personen. Der Staat kann aber auch unabhängig davon Bafög gewähren. Das bezeichnet man als elternunabhängiges Bafög.

■ Wann ist die elternunabhängige Förderung möglich?

Eine elternunabhängige Förderung ist nur in Ausnahmefällen möglich, die im Gesetz geregelt sind. Zum einen kann der zweite Bildungsweg gefördert werden, wie das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) in einer Übersicht erklärt. Das heißt Schülerinnen und Schüler, die ihr Abitur an einem Abendgymnasium oder Kolleg nachholen, bekommen Bafög. Für Studierende hingegen ist Bafög unabhängig vom Einkommen der Eltern oder der Ehegatten/Lebenspartner möglich, wenn sie eine berufsqualifizierende Ausbildung gemacht haben und danach mindestens drei Jahre erwerbstätig waren. Bei einer kürzerer Ausbildungszeit muss die Berufstätigkeit entsprechend länger gewesen sein. Förderung erhält auch, wer keine berufsqualifizierende Ausbildung hat, aber nach seinem 18. Lebensjahr mindestens fünf Jahre erwerbstätig war. Eine weitere Voraussetzung ist, dass man sich durch die Berufstätigkeit selbstständig finanzieren konnte. Elternunabhängiges Bafög ist laut Ministerium beispielsweise auch möglich, wenn der Aufenthaltsort der Eltern nicht bekannt ist oder sie im Ausland leben und dort gehindert sind, ihrem studierenden Kind im Inland Unterhalt zu leisten. Das Einkommen der Eltern bleibt ebenfalls außer Betracht, wenn Studierende bei Beginn des Ausbildungsabschnitts das 30. Lebensjahr vollendet haben. Hier müssen Studierende aber gesondert nachweisen, dass sie förderfähig sind. Wer die Altersgrenze überschreitet, bekommt Bafög nur noch in Ausnahmefällen.

■ Wird beim elternunabhängigen Bafög das Einkommen des Studierenden selbst überprüft?

Ja. Neben dem Einkommen spielt das Vermögen des Studierenden eine Rolle. „Bei den Studierenden ist das Einkommen im Bewilligungszeitraum – üblicherweise zwölf Monate bei zwei Semestern - relevant, wenn es 5420 Euro übersteigt“, erklärt Meyer auf der Heide. Der Vermögensfreibetrag liegt bei 8200 Euro.

■ Wie läuft der Antrag ab?

Für elternunabhängiges Bafög gibt es keinen besonderen Bafög-Antrag, Studierende füllen die regulären Formulare aus. Das zuständige Bafög-Amt prüft, ob grundsätzlich alle Voraussetzungen erfüllt sind. Beispielsweise muss es ein Vollzeitstudium sein und das Studium muss an einer staatlich anerkannten Hochschule erfolgen.

■ Wie hoch sind die Bafög-Sätze?

Die maximale Bafög-Förderung beträgt laut Bundesbildungsministerium 861 Euro pro Monat. Für diejenigen, die bei ihren Eltern wohnen, sind es maximal 592 Euro pro Monat. Einen Überblick gibt es auf der Webseite des BMBF. „Studierende, die älter als 29 Jahre sind, können maximal 941 Euro erhalten oder 672 Euro, wenn sie bei ihren Eltern wohnen“, sagt Meyer auf der Heide.

■ Wie läuft die Rückzahlung ab?

Bafög-Empfänger erhalten die Förderung zur Hälfte als Zuschuss und zur anderen Hälfte als zinsloses Staatsdarlehen, gedeckelt auf maximal 10010 Euro. Fünf Jahre nach dem Ende der Förderungshöchstdauer, also etwa der Regelstudienzeit, müssen Bafög-Empfänger das Darlehen in monatlichen Raten von mindestens 130 Euro an den Staat zurückzahlen, und zwar innerhalb von 20 Jahren. Den Rückzahlungsbescheid bekommen Betroffene „ungefähr viereinhalb Jahre nach Ende der Regelstudienzeit zugeschickt“, sagt Meyer von der Heide.

■ Worauf sollte man generell achten?

Sobald man die Zusage für einen Studienplatz erhält, sollte ein Bafög-Antrag gestellt werden. Bis das Bafög auf dem Konto landet, können Wochen vergehen. Auslands-Bafög sollten Interessierte möglichst sechs Monate vor dem Auslandsaufenthalt beantragen – die Immatrikulationsbescheinigung der ausländischen Hochschule kann nachgereicht werden. Wichtig ist, den Antrag möglichst online zu stellen. Das lohnt sich insofern, weil dort die Eingaben gleich auf Plausibilität und Fehler geprüft werden. Hilfe gibt es im Bafög-Amt an der jeweiligen Hochschule. Zu finden ist es über die Online-Suche auf der Webseite des Deutschen Studentenwerks (DSW).

Finanzielle Förderung nach dem Bafög gibt es unter Umständen auch unabhängig vom Einkommen der Eltern. Bild: Andrea Warnecke/dpa


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