Fallstricke beim Arbeitszeugnis

(dpa/tmn) Wer zum ersten Mal ein Arbeitszeugnis erhält, ist in der Regel verunsichert. Meist klingt der Text ziemlich gut. Aber fast jeder weiß auch: Arbeitszeugnisse sind häufig sehr verklausuliert. Ist das Zeugnis im Ergebnis also richtig gut  – oder eher nicht? Sieben Punkte, die Arman auf jeden Fall checken sollten:

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Das Arbeitszeugnis sollten Berufstätige Wort für Wort durchgehen und den Text auf kritische Aussagen hin überprüfen. Schließlich müssen sie das Dokument auch bei Bewerbungen in zehn Jahren noch vorlegen. Bild: dpa

■ Länge: Der erste Punkt ist, dass die Länge des Arbeitszeugnisses stimmt. Zeugnisse unter einer Seite Länge sind von der Wirkung her eher negativ, sagt Karrierecoach Walter Feichtner aus München. Sie legen nahe, dass der Arbeitgeber den Mitarbeiter nicht besonders wertgeschätzt hat. Das gilt besonders, wenn jemand länger, also nicht nur ein paar Monate, in der Firma beschäftigt war. Eineinviertel Seiten oder anderthalb Seiten sollten es schon sein. Mehr als zweieinhalb oder drei Seiten sind aber ebenfalls eher negativ, weil das Zeugnis dann häufig zu detailliert ist.

■ Formalien: Gleich zu Beginn sollte der Arbeitgeber die Art des Zeugnisses benennen: Ist es ein End- oder ein Zwischenzeugnis? Außerdem muss das Dokument auf Firmenpapier ausgedruckt und die Rechtschreibung korrekt sein. Flüchtigkeitsfehler im Arbeitszeugnis lassen ebenfalls den Rückschluss zu, dass der Arbeitnehmer nicht geschätzt wurde. Hier sollte man unbedingt auch noch einmal eine dritte Person drüber schauen lassen, sagt Feichtner.

■ Aufbau: Wichtig ist, dass das Zeugnis vollständig ist und alle Zeugnisbestandteile enthalten sind. Klingt der Text erst einmal positiv, es fehlt aber beispielsweise die Bewertung des Verhaltens, ist das Zeugnis insgesamt nicht mehr besonders gut, erklärt Thorsten Knobbe, Karrierecoach aus Dortmund. Doch was gehört alles in ein Zeugnis hinein?

Im ersten Absatz müssen der Name, Geburtsdatum und Geburtsort des Arbeitnehmers stehen – sowie die Dauer der Beschäftigung, erläutert Feichtner. Außerdem gibt der Arbeitgeber dort an: Welche Funktion hat derjenige in der Firma übernommen? Waren es verschiedene Aufgaben- oder Verantwortungsbereiche, sollten diese hier aufgelistet sein. Im nächsten Absatz folgt eine kurze Beschreibung des Unternehmens. Sie darf nur bei ganz großen Firmen fehlen, bei denen jedem Leser klar ist, was dieses Unternehmen macht beziehungsweise produziert.

■ Aufgaben: Als dritter Absatz kommen dann die Aufgaben, die der Arbeitnehmer übernommen hat. Viele Bewerber beachten diesen Part nicht genug, sagt Svenja Hofert, Karriereberaterin aus Hamburg. Eine Länge von einer halben bis einer ganzen Seite ist hier angemessen. Je ausführlicher die Angaben sind, desto eher können Personaler erkennen, ob man auf die ausgeschriebene Stelle passt. Die Angaben sind am besten stichpunktartig aufgelistet. Das erhöht die Lesbarkeit. Sonderprojekte sollten genannt sein.

Mitarbeiter prüfen am besten nach, ob die Beschreibung der Aufgaben für Dritte verständlich ist. „Die Gefahr ist groß, dass da Firmenkauderwelsch steht“, sagt Svenja Hofert. Das kann zum Beispiel sein, dass Abteilungen mit ihrem Namen benannt werden, aber unklar ist, was die Abteilung macht. Dann können zwar Arbeitnehmer innerhalb des Unter-nehmens verstehen, wo derjenige tätig war. Für dritte Personen ist es jedoch nicht nachvollziehbar. Wichtig ist auch zu bedenken, dass Berufstätige das Arbeitszeugnis häufig noch in zehn oder fünfzehn Jahren vorlegen müssen. Die Aufgaben sollten deswegen so formuliert sein, dass sie auch in zehn Jahren noch aktuell erscheinen.

■ Bewertung: Im darauf folgenden Absatz geht es dann um die Beurteilung der Leistung und des Erfolgs, sagt Feichtner. Hier sollten mindestens vier oder fünf Sätze stehen, sonst sieht es ebenfalls schnell so aus, als wenn es Probleme gab. Dort sollte etwas zum Thema Arbeitsbereitschaft und Arbeitsbelastung stehen, zu den Fachkenntnissen, die man schon hatte und die man weiterentwickelt hat, sowie zu den Weiterbildungen, die vom Unternehmen angeboten und erfolgreich absolviert wurden.

Wichtig ist eine zusammenfassende Beurteilung. Die Formulierung „stets zur vollsten Zufriedenheit“ sowie „Wir waren mit seinen Leistungen in jeder Hinsicht außerordentlich zufrieden“ gleicht der Schulnote Eins, sagt Feichtner. Die Note Zwei bedeuten Formulierungen wie „zur vollsten Zufriedenheit“ oder „stets zur vollen Zufriedenheit“. Die Formulierung „zur vollen Zufriedenheit“ steht für die Schulnote zwei bis drei. Steht dort nur „zur Zufriedenheit“ deutet das schon darauf hin, dass der Arbeitgeber eher unzufrieden war.

■ Sozialverhalten: Danach folgt eine Bewertung des Sozialverhaltens. Hier ist wichtig, dass die Reihenfolge eingehalten wird, erklärt Knobbe. Es gilt der Grundsatz: Erst kommt der Vorgesetzte, dann folgen die Kollegen, und dann gegebenenfalls die Kunden. Kommen die Vorgesetzten in der Mitte oder hinten, ist das oft ein Zeichen, dass etwas nicht in Ordnung war. Sehr positiv ist eine Formulierung wie: „Sein Verhalten gegenüber Vorgesetzten und Kollegen war stets vorbildlich und einwandfrei.“

■ Schlusssatz: Das Arbeitszeugnis endet schließlich mit dem Schlussabsatz. Dort sollte zunächst einmal der Grund des Ausscheidens festgehalten sein. Im Idealfall steht dort, dass man das Ende selbst herbeigeführt hat und man sich beruflich neu orientieren will, erläutert Feichtner. Gut ist auch, wenn der Arbeitgeber dem Berufstätigen anschließend für die Zusammenarbeit dankt – und er bedauert, dass er einen hervorragenden Mitarbeiter verliert. Ganz zum Schluss kommen die Wünsche für die Zukunft. Hier betont man, dass man für die Zukunft „weiterhin viel Erfolg“ wünscht. Fehlt  das „weiterhin“ oder steht dort nur „Wir wünschen ihm alles Gute“, kann das bedeuten: Wir sind froh, dass wir ihn los sind.


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