Mit Externenprüfung zum Abschluss

Ohne formalen Berufsabschluss bleiben im Berufsleben im Zweifel viele Türen verschlossen. Wer das nachholen will, muss nicht zwingend eine Ausbildung absolvieren.

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Auch wer keine Ausbildung durchlaufen hat, kann als sogenannter „Externer“ an den Abschlussprüfungen teilnehmen und so seinen Abschluss nachholen. Das öffnet Türen für den weiteren beruflichen Aufstieg. Bild: Martin Schutt/dpa-Zentralbild/dpa-tmn

Von Hendrik Polland, dpa

Berlin/Bonn. Er wollte endlich zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen werden. Doch Georgius Mygiakis wusste: Ohne Abschluss landet seine Bewerbung sofort im Mülleimer. Dabei verfügte er durchaus über eine berufliche Qualifikation. Mygiakis war während seines Studiums an einer Universität als wissenschaftlicher Mitarbeiter tätig – in der Computeradministration. Die Stelle fiel irgendwann weg. Sein Studium brach er ab. Dann kam die Arbeitslosigkeit. Rund zwei Jahre hat er gebraucht, um wieder einen Job zu finden. Gelungen ist es ihm durch die Externenprüfung. „Bei der Externenprüfung können Personen zur Gesellen- oder Abschlussprüfung zugelassen werden, die keine Berufsausbildung absolviert haben“, erläutert Vanessa Thalhammer von der Bundesagentur für Arbeit. Sie bekommen damit die Chance auf einen formalen Berufsabschluss.

Zeit im Beruf als Voraussetzung

Der Externe kann sich für „die gleichen Prüfungen anmelden, wie alle anderen auch“, erklärt Andreas Truglia von der Industrie und Handelskammer Berlin. Entscheidend ist die Länge der Berufspraxis. Mit mindestens viereinhalb Jahren besteht bereits Rechtsanspruch auf eine Zulassung. Im Berufsbildungsgesetz ist festgelegt: Zu einer Abschlussprüfung darf, wer mehr als das Anderthalbfache der üblichen Ausbildungszeit nachweisen kann. Unter Umständen ist ebenfalls eine Zulassung bei weniger Jahren möglich. Der Externe muss dafür seine berufliche Handlungsfähigkeit glaubhaft vorzeigen können. Das erfolgt vor allem durch Arbeitszeugnisse sowie Arbeitsbescheinigungen. Der Vorteil der Externenprüfung liegt vor allem darin, dass die Vorbereitung in sechs bis zwölf Monaten zu bewältigen ist. Mygiakis hat es in neun geschafft. Verglichen damit kann eine Ausbildung bis zu drei Jahre gehen, bei einer gängigen Umschulung sind es normalerweise zwei. Informationen zur Externenprüfung bekommen Interessierte bei Beratungsfachkräften der Agenturen oder im Jobcenter. Berufstätige finden Ansprechpartner bei Bildungsträgern, der IHK oder der Innung. Jeweils für zwei Termine im Jahr kann sich der Teilnehmer zu einer Abschlussprüfung anmelden, das funktioniert bei den Handelskammern auch online. Grundsätzlich gilt: Zuständig ist die Kammer am Wohnort.

Vorbereitung allein oft schwierig

Nach der Zulassung heißt es pauken. Das stellt für viele die größte Hürde dar. Truglia erklärt das damit, dass „der ganze theoretische Unterbau fehlt. Die Berufsschul-Inhalte müssen sich die Externen dann für die Prüfungen selbst beibringen.“ Die Agentur für Arbeit verweist zusätzlich darauf, dass unund angelernte Arbeitnehmer oft lange keine Schule besucht haben. Dementsprechend sind Lerntechniken womöglich nicht mehr so präsent. Sich wieder einzuarbeiten, kann umso schwerer fallen. Deshalb ist es zwar eine Option, sich autodidaktisch vorzubereiten. Lernmaterial bietet zum Beispiel die IHK, auch mit Fachbüchern lässt sich der Stoff nachholen. Der einfachere Weg ist jedoch , sich das Prüfungswissen in kostenpflichtigen, individuell abgestimmten Vorbereitungskursen anzueignen. Wie es aussieht, lohnt es sich. Aktuelle Zahlen des BIBB für 2018 zeigen, dass von den rund 25600 „extern zugelassenen Prüfungsteilnehmern“ etwa 21000 die Prüfung bestanden haben. Auch Georgius Mygiakis hatte Erfolg. Er schloss als Externer seine Abschlussprüfung zum Fachinformatiker ab.


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