Reden über Geld: So wird das erste Gehalt keine Enttäuschung

Wer sich auf seine erste Stelle bewirbt, ist kein „Bittsteller“. Bewerberinnen und Bewerber haben etwas zu bieten, und können dafür auch etwas einfordern. Wie ein angemessenes Gehalt herausspringt. 

Wer sich auf seine erste richtige Arbeitsstelle bewirbt, muss sich finanziell nicht abspeisen lassen. Bild: Christin Klose/dpa

Von Sabine Meuter, dpa

Wetter/Ruhr/Wiesbaden. Aller Anfang ist schwer. Auch im Berufsalltag. Der erste Job steht an, jetzt geht’s ums erste selbst verdiente Geld. Doch wer nach der Ausbildung auf der Suche nach einer Stelle ist, tut sich oft schwer damit, das Thema Gehalt im Bewerbungsgespräch selbstbewusst anzugehen. „Das liegt daran, dass in den Schulen das Thema Geld und der Umgang damit einfach zu kurz kommen“, sagt Johannes Wilbert, Leiter des Instituts zur Berufswahl. Weil sie sich in Sachen Finanzen oft zu wenig auskennen, falle es jungen Leuten mitunter nicht leicht, mit einem Arbeitgeber über Geld zu reden und die eigenen Vorstellungen dazu offensiv zu vertreten. Aber: Niemand will und sollte sich mit seinem Wissen und seinen Kompetenzen unter Wert verkaufen. Daher gilt auch für Berufsanfänger, keine Scheu zu zeigen und von vornherein in die Offensive zu gehen. Mit den Bewerbungsunterlagen fängt es an: „Bereits dort sollte man klar herausarbeiten, welchen Mehrwert man zu bieten hat, um später eine gute Basis für Gehaltsverhandlungen zu haben“, rät Wilbert. Praktische Erfahrungen und Erfolge gilt es zu benennen. Nichtssagende Floskeln haben in Bewerbungsunterlagen dagegen nichts zu suchen. Statt „ich bin teamfähig“ ist es etwa besser zu schreiben „durch mein regelmäßiges Training in der Volleyball-Mannschaft habe ich gelernt, teamfähig zu sein“.

Vorher Gehaltsdaten recherchieren

Kommt es zum Vorstellungsgespräch, gilt es, sich im Vorfeld gut vorzubereiten. Das heißt, sich nicht nur über den potenziellen Arbeitgeber gut informieren, sondern auch darüber, welche Gehälter in der Branche üblich sind. „Im Internet gibt es Jobbörsen, die genau diese Infos liefern“, erklärt Ute Bölke, Karriere-Coach in Wiesbaden. Bietet ein potenzieller Arbeitgeber einen Verdienst unter dem branchenüblichen Niveau, sollte eine Bewerberin oder ein Bewerber das zur Sprache bringen – und sich gegebenenfalls nicht darauf einlassen. Klar muss aber auch sein: Wer in den öffentlichen Dienst will oder eine Trainee-Stelle haben möchte, hat zumeist keinen Verhandlungsspielraum, weil der Verdienst festgelegt ist. Laut Wilbert sind etwa 45 Prozent aller Unternehmen an Tarifverträge gebunden. Das heißt aber auch: 55 Prozent sind es nicht. Es lohnt sich daher, sich über die Konditionen bei einem potenziellen Arbeitgeber genau kundig zu machen. Das geht etwa über die Webseite des jeweiligen Unternehmens oder über Bewertungsportale.

Nix ist fix

Denn in Sachen Verdienst kommt es nicht allein auf das Fixgehalt an. „Möglicherweise gibt es ja zusätzlich noch attraktive Extras wie beispielsweise einen Essenszuschuss, ein Jobticket oder etwa vermögenswirksame Leistungen“, sagt Bölke. Auch ein Firmenwagen oder eine firmeneigene Weiterbildungsakademie sind denkbare Benefits. Wer gut informiert ins Bewerbungsgespräch geht, ist in jedem Fall in einer guten Startposition. „Wichtig ist dabei vor allem, nicht als Bittsteller aufzutreten, der oder die einen Job möchte“, betont Wilbert. Die andere Seite möchte schließlich auch etwas von einem. Man sollte sich auf Augenhöhe mit dem Arbeitgeber fühlen und die eigene Position vertreten: „Ich bringe folgende Fähigkeiten und Kompetenzen mit, folgenden Mehrwert biete ich, was bekomme ich dafür?“ Macht der Arbeitgeber ein bestimmtes Angebot, das dem Bewerber zu niedrig erscheint, könnte laut Wilbert der Bewerber etwa sinngemäß fragen: „Inwiefern sind Sie hier noch zu Kompromissen bereit?“ Ebenfalls wichtig beim Reden übers Geld: Gute Gründe vorbringen können, warum man etwa mehr als vom Arbeitgeber vorgeschlagen verdienen möchte. Und: „Bitte nicht giftig werden, immer freundlich bleiben“, empfiehlt Bölke. Ihr Tipp: Solche Verhandlungen mit Freunden üben – einer ist der Arbeitgeber, man selbst der Bewerber oder die Bewerberin. „Mit dem Üben kommt mit der Zeit auch eine gewisse Sicherheit in Bewerbungssituationen“, so Bölke. Es kann durchaus nützlich sein, im Vorstellungsgespräch zu erwähnen, dass man noch andere Bewerbungsverfahren am Laufen hat. „Damit signalisiert man, dass man nicht zu jeden Konditionen bereit ist, den Job anzutreten“, so Wilbert. Die Kunst liegt am Ende darin, weder zu hoch zu pokern, noch zu tief zu stapeln. „Es kommt auf einen guten Mittelweg an“, sagt Bölke. Aus Erleichterung, überhaupt einen Job gefunden zu haben, lässt man sich gerade als Berufseinsteiger gerne Mal mit wohlwollenden Worten abspeisen. Etwa, wenn ein Arbeitgeber zur Gehaltsforderung sinngemäß sagt: „Jetzt beweisen Sie sich doch erst einmal!“ In einem solchen Fall sollte der Bewerber oder die Bewerberin aber gegenhalten und gezielt nachfragen, wie denn der „Lernentwicklungsplan“ aussieht, rät Wilbert. Kommt es dann zu der Vereinbarung, dass etwa nach drei Monaten man noch einmal über das Thema Geld redet, dann sollte der Bewerber sich dies unbedingt schriftlich geben lassen.„Sonst läuft er Gefahr, dass der Arbeitgeber davon später nichts mehr wissen will“, so Wilbert.

„Wichtig ist dabei vor allem, nicht als Bittsteller aufzutreten, der oder die einen Job möchte.“

Johannes Wilbert, Leiter des Instituts zur Berufswahl in Wetter (Ruhr)

Gespräch mit Chefin suchen

Was auch passieren kann: Jemand tritt eine Stelle an und merkt erst zu einem späteren Zeitpunkt, dass er in Sachen Gehalt viel zu niedrig eingestiegen ist. Und nun? „In jedem Fall das Gespräch mit Chef oder Chefin darüber suchen“, empfiehlt Wilbert. Damit zeigen Beschäftigte auch eine gewisse Loyalität – weil sie sich eben nicht an den Betriebsrat oder die Gewerkschaft, sondern unmittelbar an die Führungskraft wendet. Und auch hier gilt: „Keinesfalls demütig bitten, sondern selbstbewusst auftreten“, sagt Bölke. Und dabei gut begründet darlegen, warum das Gehalt, mit dem man eingestiegen ist, ganz einfach das ist: unangemessen.


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