Regeln rund um den Bürohund

(dpa/tmn) Wichtig ist auch der Umgang mit Problemen: Was ist zum Beispiel zu tun, wenn Kollegen Angst vor dem Hund haben oder er aggressiv wird? Wer haftet bei Schäden? Die einfachste Antwort auf die letzte Frage ist eine Tierhalter-Haftpflichtversicherung, die Hundebesitzer in vielen Bundesländern ohnehin abschließen müssen. Gute Policen gibt es den Angaben nach ab 60 Euro pro Jahr.

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Hunde gehören in vielen Büros dazu. Bevor Arbeitnehmer ihren Vierbeiner mitbringen, müssen sie aber ihren Chef
fragen. Bild: dpa

Ob Arbeitnehmer ihren Hund mitbringen dürfen, entscheidet grundsätzlich der Arbeitgeber. Dabei gilt der Grundsatz der Gleichbehandlung: Dass manche Mitarbeiter mit tierischer Begleitung kommen dürfen, andere aber nicht, ist also nicht ohne weiteres erlaubt. Fragen müssen Angestellte aber trotzdem. Eine einmal erteilte Erlaubnis kann der Chef dabei jederzeit widerrufen.


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