Wenn eine App organisiert

Dienstplan-Apps sind praktisch und beheben so manches Kommunikationsproblem. Doch die digitalen Helfer haben auch Fallstricke. Worauf ist zu achten, wenn die App den Zettel ablöst?

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Steuert die App über Algorithmen den Dienstplan, müssen zuvor Regeln aufgestellt werden. Denn nicht alles, was die Apps können, ist arbeitsrechtlich auch erlaubt. Bild: Mascha Brichta/dpa-tmn

Berlin/Dortmund. (dpa) Wer im Schichtdienst arbeitet, kennt die Situation: Es bedarf vieler Absprachen, doch am Ende wird der Dienstplan kaum allen Wünschen gerecht. Verschärft wird das Problem durch immer flexiblere und vielfältigere Arbeitsmodelle, die den Abstimmungsbedarf steigen lassen. Es gibt mittlerweile eine ganze Reihe von Anbietern, die Unternehmen Dienstplan-Apps zur Verfügung stellen. Sie heißen etwa Papershift, Shyftplan und Planday und sollen die moderne Arbeitsplangestaltung einfacher und schneller machen. Die digitalen Planungstools sind aber mit neuen Herausforderungen verbunden.

Leichtere Abstimmung

Grundsätzlich können solche Apps vieles erleichtern, sagt der Arbeitspsychologe Gottfried Müller, der Unternehmen zur Arbeitszeitgestaltung berät. Insbesondere dann, wenn die Mitarbeiter keine Möglichkeit haben, sich persönlich abzustimmen. Handelt es sich um eine App, die über eine Dokumentationsfunktion verfügt, lässt sich laut Müller Streit verhindern. Denn durch die Funktion sei für jeden nachvollziehbar, wer wann wo gearbeitet hat. Dem Experten zufolge kann noch ein weiteres Kommunikationshemmnis beseitigt werden: „Die Mitarbeiter sind nicht mehr abhängig davon, immer mit einer Bitte zum Dienstplaner zu gehen, sondern können nach entsprechend vereinbarten Regeln die Dinge selbst eingeben. Und das können sie immer und von überall aus tun.“

Nicht alles ist erlaubt

Ohne feste Regeln könne die Dienstplanerstellung allerdings problematisch werden, warnt der Arbeitspsychologe. Ein automatischer Dienstplan könne immer nur so gut sein wie die Parameter, die eingegeben werden. Klar definierte Regeln bedarf es auch hinsichtlich der Möglichkeit, Dienstpläne in Echtzeit zu ändern. Denn nicht alles, was die Apps können, sei erlaubt, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht. Die neuen Möglichkeiten änderten nichts an alten Spielregeln. Fühlt man sich bei der Dienstplanung ungerecht behandelt, hilft es zunächst, die Fakten sachlich zu benennen, erklärt Arbeitspsychologe Müller. Wichtig sei, ganz klar zu sagen, was die Fakten sind, und was das für den Arbeitnehmer emotional bedeutet. Er empfiehlt, konkrete Bitten zu äußern, zum Beispiel Samstage künftig gerechter zu verteilen. Hilft das nichts, können Arbeitnehmer den Betriebsrat oder die Gewerkschaft einschalten.


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