Berlin (dpa/tmn) - Ab dem 1. Januar 2021 steigt die Pendlerpauschale. Allerdings kommen nicht alle Pendler in den Genuss der höheren Sätze.
Wer einen weiten Weg zur Arbeit hat, kann ab 2021 mehr Kosten steuerlich geltend machen. Foto: Daniel Bockwoldt/dpa/dpa-tmn
«Für die ersten 20 Kilometer der Entfernung von der Wohnung zur ersten Tätigkeitsstätte bleibt es bei den bekannten 30 Cent», erklärt Uwe Rauhöft, Geschäftsführer beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine in Berlin. Erst ab dem 21. Kilometer können dann 35 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden.
Die Pendlerpauschale kann für die einfache Strecke geltend gemacht werden, nicht für Hin- und Rückweg zusammen.
Wie sich die höheren Sätze auszahlen
Die neuen Sätze gelten bis zum 31. Dezember 2023. Nach diesem Stichtag können ab dem 21. Kilometer 38 Cent je Entfernungskilometer in der Einkommensteuererklärung als Werbungskosten angesetzt werden. Dies gilt dann wiederum vorerst bis zum 31. Dezember 2026.
Mobilitätsprämie ab 2021
Neu ist ab 2021 zudem, dass auch Arbeitnehmer von der erhöhten Pendlerpauschale profitieren, die gar keine Lohn- beziehungsweise Einkommensteuern bezahlen. «Diese Arbeitnehmer können eine sogenannte Mobilitätsprämie beantragen», erklärt Rauhöft. Den steuerlichen Vorteil durch die höhere Pendlerpauschale, der sich bei einem steuerzahlenden Arbeitnehmer ergeben würde, erhalten diese Arbeitnehmer als Prämie ausgezahlt.
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