So gelingt der Abteilungswechsel

Ein neuer Job im alten Unternehmen ist mehr als nur ein Umzug ins Büro gegenüber: Nicht nur die fachlichen Anforderungen, sondern auch neue Gepflogenheiten können zur Herausforderung werden. 

Ein Abteilungswechsel hat in der Regel keinen Einfluss auf den bestehenden Arbeitsvertrag, häufig gibt es einfach eine Ergänzung. Bild: Christin Klose/dpa

Von Sabine Meuter, dpa

Bielefeld/Offenburg. Der Job ist öde, aber ein Weggang schmerzt, weil die Firma beste Bedingungen bietet? Für diesen Zwiespalt gibt es eine Lösung: neue Herausforderungen innerhalb des bisherigen Unternehmens. Ein Beispiel: Wer etwa lange Zeit in der Personalabteilung gearbeitet hat, kann dank eines IT- Bootcamps Teil der Technik innerhalb der Firma werden. Ein Abteilungswechsel nach einer vorherigen Schulung bietet für Beschäftigte die Möglichkeit, sich in vielerlei Hinsicht weiterzuentwickeln – nicht nur beruflich, sondern auch persönlich. „Es sind ja nicht nur die Aufgaben, die neu und anders als bislang sind, sondern auch das zwischenmenschlich-kollegiale Umfeld, das womöglich anders tickt als das bisherige“, sagt Ute Gietzen-Wieland, Karriere-Coach aus Bielefeld. Um in den neuen Bereich hineinzuwachsen, sollten Beschäftigte die neuen Aufgaben vorsichtig angehen. Freundlich neutral auftreten und eher zurückhaltend etwa mit Kommentaren sein – das ist nunmehr das A und O. „Denn womöglich herrschen in der neuen Abteilung völlig andere Gepflogenheiten und Regeln als jene, die man bislang kennt“, so Gietzen-Wieland. Mitunter ist es sogar eine völlig andere Subkultur - in der Personalabteilung förmlich, in der Technik eher locker-lässig.

Vertraulichkeit wahren

Jetzt heißt es also: sich anpassen, herausfinden, wer in dem Team welche Bedeutung hat und einen Draht zu jedem Einzelnen aufbauen. Und natürlich weiterhin guten Kontakt zu den bisherigen Kolleginnen und Kollegen pflegen – so schafft man sich ein ideales Netzwerk. Was aber nicht bedeutet, dass man Interna aus der alten in der neuen Abteilung und umgekehrt verbreiten sollte. „Vertraulichkeit zu wahren, ist immer positiv und zeugt von Stil“, so Gietzen-Wieland. Aus ihrer Sicht ist es für den Neuling hilfreich, vor dem Abteilungswechsel zu erfragen, ob die künftige Stelle schon einmal besetzt war – man selbst also ein Erbe antritt – oder ob es sich um einen neu geschaffenen Posten handelt. Wer jemand anderem folgt, tritt womöglich in große Fußstapfen. Ist einem das bekannt, kann man sich darauf einstellen und um Hilfe bitten. Ebenfalls von Vorteil ist es für den Neuling, wenn er oder sie weiß, ob sich eventuell jemand anderes aus dem Team Hoffnungen auf die Stelle, die man nun hat, gemacht hatte. „Denn der unterlegene Bewerber könnte vielleicht neidisch sein und unter Umständen konterkarieren, dass sich der Neuling gut ins Team einfindet“, so Gietzen-Wieland.

Um Nachsicht bitten

Sollte sich eine solche Missbefindlichkeit abzeichnen, kann es ein guter Weg sein, auf den oder die Unterlegene zuzugehen und sinngemäß zu sagen „Mir ist bewusst, dass Du gerne meine Stelle gehabt hättest, aber der oder die Vorgesetzte hat sich für mich entschieden, dafür kann ich nichts. Lass uns doch weiter konstruktiv zusammenarbeiten“. Das Zwischenmenschliche ist das eine, das Fachliche das andere. „Man sollte ein klares Bild von den Erwartungen haben, die Vorgesetzte an den Neuling haben“, betont Ute Gietzen-Wieland. Einfach begeistert vorpreschen und sich mit Übereifer in die neue Arbeit stürzen, ist nicht unbedingt die optimale Vorgehensweise. Ist die Erwartungshaltung eindeutig, geht es darum, sich regelmäßig gezielt Feedback von oben zu holen. Passt es so, wie ich es mache, an welcher Stelle müsste ich noch bessere Leistungen bringen?

Zwischenzeugnis anfordern

Einfluss auf den bestehenden Arbeitsvertrag hat ein Abteilungswechsel zumeist nicht. „Oft macht der Arbeitgeber bei dem oder der Beschäftigten einen Anhang oder eine Ergänzung zum Arbeitsvertrag, in dem der neue Aufgabenbereich beschrieben ist“, sagt der Offenburger Fachanwalt für Arbeitsrecht Jürgen Markowski. Juristisch ist das ihm zufolge aber nur zwingend, wenn sich durch einen Wechsel etwas substanziell ändert. „Der Arbeitgeber kann sich auch auf sein Weisungsrecht berufen, nach dem ihm freisteht, einen oder eine Beschäftigte entsprechend ihren Fähigkeiten in einer anderen Abteilung einzusetzen“, so Markowski. Sein Tipp: Sich vor einem Abteilungswechsel trotzdem immer von der oder dem Vorgesetzten ein Zwischenzeugnis ausstellen lassen. So hat man die bisherigen Leistungen dokumentiert und der Wechsel erfolgt nicht ganz ohne Dokumentation.

Rückkehrrecht nach Vereinbarung

Denn generell gilt: „Die Konsequenzen eines Abteilungswechsels, der aus eigenem Antrieb erfolgt, sollten sich Beschäftigte immer gut überlegen“, sagt Arbeitsrechtler Markowski. Denn einen „Rückfahrschein“ in die alte Abteilung gibt es nicht immer – es sei denn, man hat dies mit dem Arbeitgeber ausdrücklich vereinbart. Ist kein Rückkehrrecht vorhanden und die Leistungen in der neuen Abteilung sind unzureichend, kann der Arbeitgeber eine Abmahnung aussprechen. „Schlimmstenfalls ist auch eine Kündigung möglich“, erklärt der Arbeitsrechtler. Und selbst, wenn es ein Rückkehrrecht gibt und man dieses nutzt: „Es wird in aller Regel nicht mehr so wie einst sein“, so Markowski. 

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