Sprungbrett oder Sackgasse: Können sich Zeitarbeit-Jobs lohnen?

Zeitarbeit hat häufig noch ein negatives Image. In verschiedenen Situationen kann sie aber ein gutes Sprungbrett sein. Vorausgesetzt, die Bedingungen sind fair. Worauf kommt es an?

Wer bei einer Zeitarbeitsfirma beschäftigt ist, kann über verschiedene Einsätze auch Erfahrung sammeln.

Symbolbild: Roland Weihrauch/dpa

Nürnberg/Münster. (dpa) Rein ins Berufsleben, Geld verdienen und Karriere machen: Nicht immer klappt es mit dem Einstieg in den Arbeitsmarkt so reibungslos. Vor allem dann nicht, wenn jemand vergleichsweise niedrige formale Qualifikationen aufweist. Wer keine Ausbildung hat oder lange nicht erwerbstätig war, kann eine Zeitarbeitsfirma nutzen, um (wieder) im Arbeitsmarkt anzukommen oder eine Branche näher kennenzulernen.

■ Was ist eigentlich Zeitarbeit?

Ob nun Zeitarbeit, Leiharbeit oder Arbeitnehmerüberlassung: Gemeint ist immer das Gleiche. Es geht darum, dass eine Frau oder ein Mann einen Arbeitsvertrag mit einer „Verleihfirma“ oder eben einer Zeitarbeitsfirma abschließt. Diese Firma setzt ihren Leiharbeitnehmer oder ihre Leiharbeitnehmerin daraufhin befristet bei einem oder mehreren Kunden ein. Daher der Begriff „Arbeitnehmerüberlassung“. „Im Schnitt sind Leiharbeiter drei Monate bei einem Kunden im Einsatz“, sagt Professorin Elke Jahn vom Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg.

■ Mit Zeitarbeit Berufserfahrung sammeln

Im gleitenden Jahresdurchschnitt bis Juni 2021 gab es nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit insgesamt 785000 Leiharbeitnehmer in Deutschland, darunter 231000 Frauen. Der überwiegende Teil von allen gehört zur Gruppe der Geringqualifizierten oder der Langzeitarbeitslosen. Das trifft aber nicht auf alle zu. „Manche sind sehr gut ausgebildet und wollen mit befristeten Einsätzen über eine Zeitarbeitsfirma erst einmal möglichst viele Unternehmen kennenlernen und Berufserfahrungen sammeln“, so Jahn.

Spezialisierung mit geregelten Arbeitszeiten

Auch manche Akademikerinnen und Akademiker verdienen ihr Geld erst einmal mit Leiharbeit. „Für IT-Spezialisten zum Beispiel ist Zeitarbeit ideal, weil sie bei verschiedenen Unternehmen ihr Wissen erweitern können“, sagt Wolfram Linke vom Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen mit Sitz in Münster. Nach seinen Angaben kommt es auch vor, dass etwa Ingenieurinnen und Ingenieure Zeitarbeit nutzen, um sich zu spezialisieren. Was auch für Zeitarbeit spricht: Leiharbeiterinnen und Leiharbeiter haben üblicherweise geregelte Arbeitszeiten. Sie haben einen Arbeitsvertrag mit der jeweiligen Zeitarbeitsfirma und nicht mit dem Unternehmen, bei dem sie gerade im Einsatz sind. Das heißt: „Sie stehen nicht in der Pflicht, Überstunden zu machen oder einzuspringen, wenn jemand in der Firma, in der sie gerade arbeiten, ausfällt“, sagt Jahn.

Einstiegsmöglichkeit für Geflüchtete

Es gibt aber auch ganz andere Gründe, warum Zeitarbeit sich lohnen kann: Laut Jahn haben 40 Prozent aller Leiharbeiter eine nichtdeutsche Staatsangehörigkeit. „Für Ausländer, darunter auch geflüchtete Menschen, ist Zeitarbeit häufig eine gute Einstiegsmöglichkeit in den deutschen Arbeitsmarkt“, so die Expertin. Weil viele die deutsche Sprache entweder gar nicht oder unzureichend beherrschen, schafften sie es oft nicht, mit einer eigenen Bewerbung einen Job bei einer Firma zu finden. Geflüchtete Menschen haben zudem vielfach keine oder keine anerkannte Berufsausbildung. Eine Zeitarbeitsfirma könne solche Leute nun für Tätigkeiten auf Helfer-Niveau – etwa Fließbandarbeit – vermitteln. Das Miteinander am Arbeitsplatz kann dann auch dazu beitragen, dass man die deutsche Sprache besser lernt. Auch für Geringqualifizierte deutscher Herkunft oder Langzeitarbeitslose ist Zeitarbeit oft genug ein ideales Sprungbrett in den Arbeitsmarkt.„In vielen Fällen kommt es dazu, dass Leiharbeiter in einer Firma, in der sie sich wohlfühlen, in ein fest angestelltes Arbeitsverhältnis übernommen werden“, sagt Linke.

Achtung vor unfairen Bedingungen

Wer sich von einer Zeitarbeitsfirma vermitteln lassen möchte, sollte sich die jeweilige Firma genau ansehen, rät Linke. Das ist etwa über deren Website möglich. Die Zeitarbeitsfirma sollte Linke zufolge Mitglied in einem der beiden Verbände sein: Das sind der Interessenverband Deutscher Zeitarbeitsunternehmen (iGZ) oder der Bundesarbeitgeberverband der Personaldienstleister (BAP). Mit der Mitgliedschaft verpflichtet sich eine Zeitarbeitsfirma, ethische und qualitative Standards einzuhalten. Fühlt sich nun ein Leiharbeiter oder eine Leiharbeitnehmerin von einer Zeitarbeitsfirma ungerecht oder unfair behandelt, kann er oder sie sich an den Verband wenden und beschweren. „Verstöße gegen die Berufsgrundsätze untersucht auf Antrag ein Schiedsgericht und ahndet sie gegebenenfalls“, so Linke. Die Folge davon kann für die Firma ein Verbandsausschluss sein.

Verleiher müssen Lohnuntergrenze beachten

Grundsätzlich ist die Bundesagentur für Arbeit für die Überwachung von Verleihunternehmen verantwortlich, erklärt der Deutsche Gewerkschaftsbund. Die Agentur für Arbeit überwache auch die Einhaltung der sogenannten Lohnuntergrenze. Seit April 2021 muss das Mindeststundengehalt für Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeitnehmer bei 10,45 Euro liegen, vom 1. April 2022 an sind es 10,88 Euro. Leiharbeiter verdienen laut Statistik immer noch weniger als fest angestellte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einer Firma mit gleicher Qualifikation und Position. Der Differenzbetrag geht an die Zeitarbeitsfirma. „Um das Jahr 2000 lag das Lohndifferenzial bei 25 bis 30 Prozent, inzwischen ist es auf zwischen 13 und 18 Prozent gesunken“, sagt Jahn. Hierbei müsse klar sein: „Natürlich will die Zeitarbeitsfirma eine Vermittlungsgebühr.“ Dafür biete sie aber auch einen Service für Arbeitssuchende und nehme ihnen beispielsweise die Suche nach einem passenden Job ab.

"Manche sind sehr gut ausgebildet und wollen mit befristeten Einsätzen über eine Zeitarbeitsfirma erst einmal möglichst viele Unternehmen kennenlernen und Berufserfahrungen sammeln.“

Professorin Elke Jahn, Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) in Nürnberg

Tarifverträge: Richtige Eingruppierung ist entscheidend

Faire Leiharbeit zeichnet sich mitunter dadurch aus, dass geltende Regelungen in Arbeits- und Tarifverträgen eingehalten werden und Arbeitsverträge auf den Tarifvertrag der Zeitarbeitsbranche Bezug nehmen, so die Servicestelle Faire Zeitarbeit und Werkverträge in Nordrhein-Westfalen. Laut DGB ist entsprechend die richtige Eingruppierung der entscheidende Punkt für die angemessene Entlohnung. Dafür gibt es Entgeltrahmentarifverträge mit BAP und mit iGZ. Wichtig sei, dass die Eingruppierung gleich beim Abschluss des Arbeitsvertrags richtig vorgenommen werde. Eine spätere Änderung sei rechtlich schwer durchsetzbar. Sollte sich im Arbeitsvertrag kein Hinweis auf den Tarifvertrag finden, greift dem DGB zufolge mit großer Wahrscheinlichkeit die gesetzliche Regelung, wonach die wesentlich gleichen Arbeitsbedingungen gewährt werden müssen wie bei einem vergleichbaren Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers.

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