Urteil: Wann beginnt der Kündigungsschutz in der Schwangerschaft?

Schwangere sind vor Kündigung geschützt. Doch wie wird der Beginn der Schwangerschaft festgelegt, wenn die zum Kündigungszeitpunkt nicht bekannt war? Damit beschäftigte sich das Bundesarbeitsgericht.

Für Schwangere gilt ein besonderer Kündigungsschutz – auch dann, wenn die Schwangerschaft zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht bekannt ist.

Symbolbild: Christin Klose/dpa

Erfurt/Freiburg. (dpa) Ist eine Arbeitnehmerin schwanger, darf ihr nach dem Mutterschutzgesetz nicht gekündigt werden. Weiß sie selbst zum Kündigungszeitpunkt noch nichts von der Schwangerschaft, kann der Schwangerschaftsbeginn rückwirkend bestimmt werden – und zwar indem 280 Tage vom voraussichtlichen Entbindungstermin zurückgerechnet wird. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesarbeitsgerichts in Erfurt (Az: 2 AZR 11/22) hervor, über die der Fachverlag Haufe.de berichtet. Im konkreten Fall kündigte der Arbeitgeber einer Mitarbeiterin fristgerecht innerhalb der Probezeit. Die Beschäftigte klagte gegen ihre Kündigung, da sie zum Zeitpunkt der Kündigung bereits schwanger gewesen sei, ohne davon zu wissen. Der Arbeitgeber vertrat jedoch die Auffassung, dass die Arbeitnehmerin zum Zeitpunkt der Kündigung noch nicht schwanger war. Zudem sei die Mitteilung darüber an den Arbeitgeber zu spät erfolgt. Diese muss innerhalb von zwei Wochen nach Zugang des Kündigungsschreibens erfolgen. Der Anwalt der Arbeitnehmerin reichte allerdings erst rund drei Wochen nach der Kündigung eine Schwangerschaftsbestätigung beim erstinstanzlich befassten Arbeitsgericht Heilbronn nach. Sowohl das Arbeitsgericht Heilbronn wie auch das in zweiter Instanz mit dem Fall befasste Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg (Az: 4 Sa 32/21) erklärten die Kündigung zunächst für wirksam. Sie rechneten dafür 266 Tage vom voraussichtlichen Entbindungstermin zurück – und kamen so auf einen Schwangerschaftsbeginn vier Tage nach Zugang der Kündigung. Diese Berechnung begründete das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg damit, dass der durchschnittliche Zeitpunkt des Eisprungs beim 12. bis 13. Zyklustag liegt. Das Bundesarbeitsgericht in Erfurt kassierte das Urteil und verwies es zur erneuten Entscheidung an das Landesarbeitsgericht Baden- Württemberg zurück. Denn zur Bestimmung des Schwangerschaftsbeginns müsste 280 Tage vom Entbindungstermin zurückgerechnet werden. Dies sei die äußerste zeitliche Grenze, innerhalb derer bei normalem Zyklus eine Schwangerschaft vorliegen kann. Zwar könne diese Berechnung auch Tage einbeziehen, bei denen das Vorliegen einer Schwangerschaft eher unwahrscheinlich sei. Bei der Berechnung sei aber von der für Arbeitnehmerinnen günstigsten Berechnungsmethode auszugehen, so das Gericht. Ob die Kündigung insgesamt unwirksam ist, ließ das Bundesarbeitsgericht hingegen offen. Das Landesarbeitsgericht Baden-Württemberg muss hierfür prüfen, ob die Arbeitnehmerin oder ihr Anwalt die Schuld an der verspäteten Mitteilung an den Arbeitgeber trägt.

Auch interessant:

Zurück in Vollzeit: Kluge Strategien für den Wiedereinstieg
Zurück in Vollzeit: Kluge Strategien für den Wiedereinstieg

Es gibt Phasen, da ist ein Teilzeitjob genau richtig. Aber oft ist irgendwann wieder Zeit für mehr. Wie die Rückkehr in Vollzeit gelingt - und warum man den Schritt schon früh mitdenken sollte.

mehr
Bewerbung ohne Anschreiben: Neue Struktur für den Lebenslauf
Bewerbung ohne Anschreiben: Neue Struktur für den Lebenslauf

Auch weil es für Arbeitgeber oft nichtssagend ist, verliert das Anschreiben zunehmend an Bedeutung. Wer in einer Bewerbung darauf verzichtet, muss aber den Lebenslauf polieren. Wie geht man vor?

mehr
Mächtiger als Worte: Warum Körpersprache im Job wichtig ist
Mächtiger als Worte: Warum Körpersprache im Job wichtig ist

Wer mehr Gehalt will, sollte nicht mit verschränkten Armen sitzen. Und wer Kollegen kritisiert, sollte dabei nicht ständig lächeln. Oder? Wie Sie Körpersprache für mehr Überzeugungskraft einsetzen.

mehr

Finden Sie den richtigen Job in Ihrer Region

Top-Job Neu

Thekenkraft (m/w/d)

Weiden, Studentenwerk Oberfranken

Wir suchen zum 01.10.2024 in Weiden eine Thekenkraft (m/w/d) an 4 Tagen/Woche Näheres unter www.swo.bayern Studierendenwerk Oberfranken

Top-Job Neu

Verstärkung (m/w/d)

Weiden, em.Architekten

Verstärkung gesucht em.Architekten Johann Ernst . Urban Meiller Architekten GmbH www.emArchitekten.de

Top-Job Neu

Hausmeister (m/w/d)

Weiden, Nachtmann GmbH Werk Weiden

Für unser Werk in Weiden suchen wir einen Hausmeister (m/w/d) im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung. Sie sind für die Reinigung unserer Hof- und Grünanlagen sowie für kleinere Gebäudeinstand- haltungsmaßnahmen und Malerarbeiten verantwortlich.…

Top-Job Neu

Gärtner (m/w/d)

Weiden in der Oberpfalz, Englhardt Immoservice GmbH & Co. KG
Weiden in der Oberpfalz, Englhardt Immoservice GmbH & Co. KG

Bitte stimmen Sie der Einwilligung zu.